Ausbildungsablauf

Ausbildungsablauf

Wer kann Jäger werden?

  • Jäger werden kann jede im rechtlichen Sinne „zuverlässige Person“.
  • Mindestalter 18 Jahre bzw. Jugendjagdschein mit 16 Jahren nach §16 Bundesjagdgesetz
  • Rechtliche Voraussetzungen siehe § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz:

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll; er muss in der Jägerprüfung ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachweisen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch Leistungen in anderen Prüfungsteilen nicht ausgleichbar. Die Länder können die Zulassung zur Jägerprüfung ins-besondere vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig machen. Für Bewerber, die vor dem 1. April 1953 einen Jahresjagdschein besessen haben, entfällt die Jägerprüfung. Eine vor dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik abgelegte Jagdprüfung für Jäger, die mit der Jagdwaffe die Jagd ausüben wollen, steht der Jägerprüfung im Sinne des Satzes 1 gleich.

Ausbildungsablauf

Vor Beginn des Jagdkurses findet ein Einführungstag im Jagdhaus am Grünberg statt, an dem sich die Ausbilder bei den Jagdscheinanwärtern vorstellen und der Ausbildungsverlauf erläutert wird. Wir werden den Termin rechtzeitig in der örtlichen Presse und hier auf unserer Homepage bekanntgeben.

An den Wochenenden (Samstags und Sonntags) gibt es Unterricht. Keine Angst, nicht jedes Wochenende ist dafür reserviert, Sie bekommen auch freie Wochenenden. Zwischen den Unterrichtseinheiten sind Sie gefordert und lernen selbstständig das Gehörte.

Der Unterricht gliedert sich in die folgenden theoretischen Fächer: Wildbiologie, Recht, Naturschutz, Land- und Waldbau, Hundekunde, Waffenkunde, Hege und Praxisorientiertes Wissen zur Jagd.

In der ersten Zeit konzentriert sich alles auf das Wissen, das Sie für die schriftliche und dann auch für die mündliche Prüfung parat haben müssen.

Begleitet wird der Unterricht durch interessante und kurzweilige Exkursionen in den Wald, ins Lehrrevier sowie durch einen Fallenlehrgang.

Parallel dazu beginnt die Schießausbildung, die ohne lange Anfahrtswege bequem auf unseren vereinseigenen Schießanlagen abgehalten wird. Der Schwerpunkt liegt im Flintenschießen, dazu sind orange Tontauben, die durch eine Wurfmaschine in die Luft geschleudert werden, zu treffen. Jeder Jagdscheinanwärter muss 250 Wurftauben nachweislich im Rahmen der Schießausbildung beschießen. Gemäß Prüfungsanforderung sind drei von zehn Tontauben zu treffen. Der Nachweis dieser Treffer kann während der Ausbildung erfolgen und wird direkt als Prüfungsergebnis übernommen.

Zum Handwerkszeug gehört natürlich auch der Schuss mit der Büchse. Dabei ist ein stehendes Ziel auf 100 Meter Entfernung zu treffen. Zudem ist auf den „laufenden Keiler“ (bewegliche Scheibe mit Keilermotiv) und im Schießkino in Bewegung zu schießen.

Die wahrscheinlich größte Herausforderung liegt bei der sogenannten „Waffenhandhabung“. Jeder Anwärter muss mit der Waffen- und Schießtechnik bestens vertraut sein. Dabei sind Lang- und Kurzwaffen zu zerlegen und wieder zusammenzusetzen, zu Laden und zu Entladen. Und zwar ohne dabei den geringsten Fehler zu machen!

Die beiden ersten Prüfungen finden im Amberger Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten statt.

Als erste Hürde ist die schriftliche Prüfung zu nehmen. Diese wird im „Multiple Choice Verfahren“ abgehalten. Im Vorfeld können Sie anhand eines offiziellen Fragenkatalogs von ca. 1200 möglichen Fragen üben. In der Prüfung bekommen Sie daraus 100 Fragen gestellt, davon müssen Sie mindestens 75 richtig beantworten.

Haben Sie bestanden, steht ca. zwei Wochen später die mündliche Prüfung an. Es werden sechs Themenbereiche geprüft, pro Prüfungsfach werden Sie ca. 10-15 Minuten befragt.

Haben Sie auch diesen Teil bestanden, findet nach zwei weiteren Wochen (etwa sechs Monate nach dem Kursbeginn) die dritte und letzte Prüfung statt. Hier werden Waffenhandhabung und Kugelschießen geprüft.

Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden, können zum nächsten Termin wiederholt werden, allerdings insgesamt nur zweimal.

Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis in der Tasche haben, können Sie dann endlich Ihren ersten Jagdschein lösen.
Im Laufe des Kurses ergeben sich in unserem Jagdhaus mit Sicherheit einige neue Bekanntschaften und vielleicht auch die eine oder andere Möglichkeit, bei einem unserer erfahrenen Jäger einen Begehungsschein zu bekommen.